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Sturmschäden

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Sturmschäden: Ein Fall für
Ihre Gebäudeversicherung
Sturmschäden:
Ein Fall für Ihre
Gebäudeversicherung

Bezahlt die Versicherung die Entfernung von umgestürzten Bäumen?

Die Gebäudeversicherung bezahlt die Kosten für den Abtransport und die Entsorgung entwurzelter oder umgeknickter Bäume vom
Grundstück des Versicherungsnehmers. In den meisten Fällen brechen schwere Äste und stürzen Bäume durch heftige Stürme oder sehr
starke Windböen um. Hierbei ist es wichtig zu wissen, dass Sturmschäden zum Versicherungsschutz der Wohngebäudeversicherung
gehören, diese die anfallenden Kosten für die durch einen Sturm entstandenen Schäden aber erst ab der Windstärke acht übernimmt.

Die Kosten für den Abtransport und damit die Entfernung umgestürzter Bäume gehören demnach in den Versicherungsschutz der Wohngebäudeversicherung und müssen nicht vom Versicherungsnehmer selbst getragen werden. Auch sehr große, durch einen Sturm abgebrochene bzw. abgerissene Äste, die vom Versicherten aufgrund ihres Gewichtes nicht selbst entfernt werden können, gehören in
den Versicherungsschutz der Gebäudeversicherung. Die dadurch entstehenden Kosten werden demnach von der Versicherung beglichen.
Dies gilt allerdings nicht für das Entfernen von bereits abgestorbenen Bäumen und Ästen oder durch eigenes Verschulden verursachten Schaden, zum Beispiel wenn der Baum gefällt werden soll und auf das Nachbarhaus fällt.

Fallen dagegen abgerissene Äste oder entwurzelte Bäume während eines Sturms auf ein Nachbarhaus und beschädigen oder zerstören dieses, ist ebenfalls umgehend die Wohngebäudeversicherung zu informieren. Welche Versicherung die entstandenen Kosten letztendlich trägt, die
des Immobilienbesitzers oder die des Nachbarn, wird je nach Schadensfall entschieden und reguliert. Da die Entfernung von geschädigten sowie umgestürzten Bäumen jedoch in den Versicherungsschutz der Gebäudeversicherung fällt, muss der Eigentümer die anfallenden Kosten nicht selbst tragen.

 

Was/Wann die Versicherungen
nicht bezahlen

  • alle Versicherungen bezahlen Sturmschäden erst ab Windstärke 8 !!!
  • bezahlt wird keine Wurzelausfräsung
  • kein prophylaktisches/vorsorgliches
    Handeln, so nach dem Motto, der Baum könnte ja in Zukunft einen Schaden verursachen, also mache ich ihn heute schon mal um, wird nicht akzeptiert.

Bitte nach einem Schadensereignis uns anrufen.
Sie können doch einiges falsch machen.

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