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Rechtliche Grundlage

Baumfällarbeiten sind im hess. Naturschutzgesetz geregelt

Das Naturschutzgesetzt unterscheidet räumlich die Bereiche:

  • innerhalb geschlossener Ortsschaften sowie
  • außerhalb geschlossener Ortschaften
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Hier gelten jeweils unterschiedliche Regelungen:
Innerhalb geschlossener Ortschaften gibt es in den meisten Orten keinerlei Beschränkungen weder im Hinblick auf die Art der Gehölze die gefällt werden sollen noch auf den Zeitpunkt der Ausführung. Im Klartext heißt das, dass sämtliche Arten von Bäumen einschließlich Buchen und Eichen unabhängig von Ihrer Größe zu jeder Zeit geschnitten werden dürfen. Also auch nach dem 28. Febr., dass ist einfach so. Außerhalb geschlossener Ortschaften ist das jedoch anders. (siehe unten)

  • Die hess. Landesregierung hat 2010 das Naturschutzgesetz geändert und den Bürgern innerorts freie Hand im eigenen Garten gegeben, sodaß Sie schalten und walten können wie Sie wollen.
  • Aufgepasst: der Gesetzgeber hat nicht nur den Bürgern freie Hand bei den Baumfällarbeiten eingeräumt, sondern auch den Städten und Gemeinden. So haben einige wenige Städte und Gemeinden wie Frankfurt, Hanau, Marburg, Bad Homburg eine Baumschutzsatzung erlassen, welche bestimmte Bäume ab einem bestimmten Stammdurchmesser unter Schutz stellt. Hier muß bei den entsprechenden Stellen eine Fällgenehmigung eingeholt werden. Baumschutzsatzungen und Fällanträge können über uns bezogen werden Soll ein Baum nur eingekürzt oder ausgeschnitten werden, kann dies ohne jede weitere Nachfrage selbst in diesen Orten durchgeführt werden, da dies nicht unter die Baumschutzsatzung fällt. Wir beraten Sie gern.
  • Hinsichtlich des Zeitpunktes von Schnittmaßnahmen gibt es erstaunlicherweise selbst im Bezug auf das Vogelschutzgesetz keinerlei zeitliche Beschränkung. Die allgemein verbreitete Meinung, es könnten nur bis zum 28. Febr. Gehölze geschnitten werden, ist im Naturschutzgesetz nicht festgelegt. Es darf zu jedem Zeitpunkt geschnitten werden. Wenn man allerdings mitbekommt, dass Vögel in den Bäumen zur Zeit am Brüten sind, sollte man auf jeden Fall Rücksicht darauf nehmen.
  • Außerhalb eines Ortes sieht die Welt anders aus: hier gelten folgende Beschränkungen: in der Zeit vom 28. Febr. bis 01.Sept. dürfen keine Gehölze geschnitten werden. Bitte auch bei der Unteren Naturschutzbehörde nachfragen, welche Bäume gefällt werden dürfen.