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Wichtige Kundeninformation
Handwerkerrechnungen steuerlich absetzbar
Viele Bundesbürger vergessen es oder wissen es ganz einfach nicht: Sie können einen Teil ihrer Handwerkerrechnungen steuermindernd geltend machen. Zwanzig Prozent von insgesamt 6000 Euro Handwerkerrechnung können direkt von der Steuerschuld abgezogen werden. Das sind 1200 Euro.
Steuer-Vergünstigung für Ihren Garten:
Nehmen auch Sie Ihren Steuer-Bonus für Gehölzschnitt/ und Baumfällarbeiten in Anspruch!!!
Dank des neuen Investitionsprogramm der Bundesregierung können alle privaten Hausbesitzer 20% Ihre Rechnung für handwerkliche
Tätigkeiten von der Einkommenssteuer absetzen.
- Bei 1000,- EUR brutto sind es 200,- EUR, bei 6000,- immerhin 1200,- EUR pro Jahr.
- Sie bekommen praktisch die „19% MWST“ und sogar noch 1 % zusätzlich zurück.
- Dies gilt aber nur für die Lohnkosten der handwerklichen Tätigkeit.
Begünstigte Handwerkerleistungen sind alle handwerklichen Tätigkeiten für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen,
die im privaten Haushalt und im Garten erbracht werden.
Diese sind beispielsweise: Arbeiten an Innen- und Außenwänden, Wartungen, Reparaturen, Keller-Abdichtungen sowie Gartenarbeiten
und Gartenpflege etc.
Baumfällarbeiten gehören zum Bereich der Gartenpflege und stellen gleichzeitig eine Modernisierung des Gartens dar.
Es funktioniert wie folgt:
Einfach Rechnung gemäß § 35 a Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EstG) beim Finanzamt einreichen!!!
Achten Sie bitte auf folgende Punkte, damit sie den Steuerbonus in vollem Umfang nutzen können:
- Es werden nur Rechnungen anerkannt, in denen die gesetzliche Mehrwertsteuer ausgewiesen ist.
- In der Rechnung sind die Lohnkosten getrennt auszuweisen, da es nur für die Lohnkosten eine Erstattung gibt. Nicht aber für gelieferte Materialien wie z.B. Pflanzen, Erden, Steine etc.
- die Kosten für den Einsatz von Maschinen zählen aber zu den Lohnkosten.
- Rechnungsbeträge müssen von einem Bankkonto an den Empfänger überwiesen werden; Barzahlungen werden nicht anerkannt.
Ihr Baumpflegedienst B.Mott